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Chat jetzt startenCyberschutz ist ein Thema, das nicht mehr wegzudenken ist aus der digitalen Welt. Cyber-Angriffe auf Unternehmen werden häufiger und perfider. So wurde jedes zweite Unternehmen schon Opfer eines Angriffs. Umso wichtiger ist es, hier vollumfassend abgesichert zu sein. Vor internen und externen Angriffen, aber auch vor den hohen Kosten und negativen Folgen, die solch ein Cyber-Angriff für ein Unternehmen mit sich bringt. Mit dem modularen Baustein-System des Cyberschutz erreichen Sie eine individuelle Absicherung. Genau nach Ihren Bedürfnissen.
Der Cyberschutz der Provinzial bietet Ihnen eine Rundum-Absicherung gegen Cyberschäden in Ihrem Betrieb. Dabei sorgt der modulare Aufbau des Produktes dafür, dass sich der Cyberschutz individuell auf Ihre Erfordernisse abstimmen lässt. Damit bekommen Sie nur das, was Sie auch wirklich benötigen.
Im Ernstfall steht Ihnen mit dem Cyberschutz der Provinzial auch ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung: Im Falle einer Cyberattacke rufen Sie einfach unsere Cyber-Schaden-Hotline an. Die Expertinnen und Experten für IT-Forensik stehen Ihnen umgehend bei der Schadenanalyse und der Schadenbehebung professionell zur Seite. Entweder mittels Fernwartung oder vor Ort. Schnell, wirkungsvoll und gründlich.
Schutz vor Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Systemen nach einem Hackerangriff. Auch die Kosten für IT-Forensik zur Aufklärung des Sachverhalts sowie für ein Krisenmanagement und eventuelle PR-Maßnahmen sind abgesichert. Darüber hinaus wird dafür gesorgt, dass Ihre IT-Sicherheit nach einem Hackerangriff professionell verbessert wird.
Schutz bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz sowie bei Verstößen gegen Geheimhaltungspflichten. Auch die Weiterverbreitung von Computerviren an Dritte ist abgesichert. Kosten, die durch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten nach einem Hacker-Angriff entstehen, fallen ebenfalls unter diesen Baustein.
Schutz vor finanziellen Schäden durch Eingriffe in Ihre Buchhaltung, die zu Kontoabbuchungen führen. Zudem ist ein entgangener Gewinn nach Verrat oder Ausspähung von Geschäftsgeheimnissen abgesichert. Auch die Kosten durch Mitarbeitertäuschung, zum Beispiel durch das Hacken eines E-Mail-Accounts, sind hier mit eingeschlossen.
Übernahme von Kosten der durch einen Hackerangriff beeinträchtigten Daten oder Software. Auch der Verlust durch den Stillstand Ihrer Produktion z. B. aufgrund eines Virenangriffs ist mitversichert. Die Haftzeit beträgt 365 Tage.
Überzeugen Sie sich von den Leistungen des Sparkassen-Cyberschutz und vereinbaren Sie ganz bequem einen Termin.
„Ich besitze einen mittelständischen Bäckereibetrieb. "Durch eine Sicherheitslücke konnten Hacker in mein System eindringen und alle Großaufträge stornieren. Bis wir den Angriff entdeckten, vergingen einige Tage und der Schaden war bereits angerichtet. Anschließend wurden zahlreiche Ansprüche Dritter geltend gemacht. Ohne den Cyberschutz wäre ich auf dem entstandenen Schaden von 68.000 Euro sitzengeblieben.“
"Ich führe einen großen Fahrradhandel mit einer starken Online-Präsenz. Eines Tages wurde ich Opfer einer DDos-Attacke, bei der unsere Homepage gezielt überlastet und so mehrere Stunden außer Betrieb gesetzt wurde. Anschließend traf eine Erpresserforderung in Höhe von 20.000 Euro ein. Neben der Polizei wandte ich mich sofort an meine Cyberschutz-Versicherung, die mich dabei unterstützte, das System wieder sicher zu machen. Durch die Betriebsunterbrechung, den IT-Dienstleister und eine PR-Beratung beliefen sich die Kosten am Ende auf 112.000 Euro. Ohne diese Absicherung hätte dies für mich das Ende meines Unternehmens bedeuten können."
Die von der Provinzial benannten Rechtsanwälte prüfen, inwieweit Benachrichtigungspflichten nach DSGVO bestehen. Anschließend erfolgt eine intensive Hilfestellung bei der Formulierung des Benachrichtigungs-Schreibens. Die betroffenen Personen werden benachrichtigt. Die berechtigten Schadensersatzansprüche der betroffenen Personen werden übernommen.
Dieser Punkt gilt einerseits für die berechtigten Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die aus einer Informationssicherheitsverletzung resultieren. Andererseits sind aber auch berechtigte Schadenersatzansprüche wegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen und daraus resultierende Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht inkludiert.
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