Liquidität schafft Vertrauen – für Sie und Ihre Kundschaft
Wer in der Baubranche oder im Maschinenbau tätig ist, kennt die Situation: Der Auftraggeber verlangt Sicherheiten. Diese sind heute ein wesentlicher Teil des Geschäfts. Mit der Sparkassen-Bürgschaftsversicherung Plus liefern Sie Ihren Auftraggebern schnell und einfach die gewünschte Bürgschaft und verschaffen sich selbst die nötige Liquidität. So erfüllen Sie das Bedürfnis nach Sicherheit Ihrer Kundinnen und Kunden. Gleichzeitig stärken Sie Ihre Position am Markt. Eine Win-Win-Situation.
Sie wünschen sich einen Rahmen, der Ihnen mehr Freiheit bei der Suche nach möglichen Kunden liefert. Sie haben die Lösung gefunden. Denn indem Sie bestimmte Risiken Ihrer Auftraggeber absichern, beweisen Sie Ihre Professionalität und Verlässlichkeit. So stärken Sie einerseits Ihre Position am Markt und bekommen andererseits mehr Aufträge.
Geben Sie Ihrer Kundschaft über die entsprechende Bürgschaft Sicherheit, darf diese keine Sicherheitseinbehalte mehr zurückhalten. Ein weiterer Vorteil: Im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft wird mit einer Bürgschaftsversicherung Ihre Kreditlinie nicht belastet. Das bedeutet, dass Ihr maximal möglicher Kreditrahmen sich nicht um die Höhe der Bürgschaft reduziert.
Bei größeren Aufträgen verlangen Kundinnen und Kunden in bestimmten Branchen häufig Sicherheiten in Form von Bürgschaften. So möchten sie sicherstellen, dass ihr Unternehmen den Vertrag erfüllt und die Auftraggeber auch bei Nichterfüllung finanziell abgesichert sind. Beim Abschluss einer Bürgschaft haben Sie zwei Möglichkeiten: eine Bankbürgschaft (Avalkredit) oder eine Bürgschaftsversicherung. Letztere hat für Sie den Vorteil, dass Ihre Kreditlinie bei einer Sparkasse damit nicht belastet wird.Das bedeutet: Braucht Ihr Unternehmen beispielsweise für Investitionen einen Kredit bei einer Sparkasse, reduziert sich der mögliche Kreditrahmen nicht um die Höhe der Bürgschaft. Sie gewinnen durch die Bürgschaftsversicherung an finanziellem Spielraum. Und der Abschluss der Sparkassen-Bürgschaftsversicherung Plus ist schnell und einfach.
"Mit meinem Bauunternehmen bewarb ich mich letztes Jahr um ein größeres Projekt, das für mich eine große Herausforderung darstellte, aber auch jede Menge Prestige beinhaltete. Aufgrund des Gesamtvolumens des Auftrags wollte der Auftraggeber jedoch deutlich mehr finanzielle Sicherheiten sehen. Dank meiner Sparkassen-Bürgschaftsversicherung Plus bekam ich diese schnell und unkompliziert. Und was soll ich sagen: Ich bekam den Zuschlag für das Projekt, was für mein Unternehmen einen unglaublichen Erfolg bedeutet.”
"Ich arbeite in der Finanzabteilung eines mittelständischen Unternehmens und als wir kürzlich einen etwas größeren Anbau benötigten, schrieben wir den Job aus. Was viele nicht wissen: Selbst kleinere Unternehmen haben gute Chancen auf ein solches Projekt, wenn sie eine Bürgschaftsversicherung haben. Denn da fühlen wir uns als Auftraggeber rundum finanziell abgesichert. Sowohl gegen Nichterfüllung als auch gegen Mängel bei der Ausführung der Arbeiten."
Die Sparkassen-Bürgschaftsversicherung Plus beinhaltet die Gewährleistungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft und Vorauszahlungsbürgschaft.
Während des Gewährleistungszeitraums kann der Auftraggeber vom Unternehmer Nachbesserungen verlangen, sofern ein Mangel aufgetreten ist. Sollte der Unternehmer jedoch nach Fertigstellung des Gewerks nicht mehr in der Lage sein, die Nachbesserung durchzuführen, fallen zusätzliche Kosten beim Auftraggeber an. Daher wird dieser, bevor er die Schlussrechnung bezahlt, eine Sicherheit fordern beziehungsweise einen Betrag einbehalten.
Hierfür liegt der rechtliche zeitliche Rahmen bei fünf Jahren. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sieht in der Regel vier Jahre vor. In beiden Fällen ein langer Zeitraum. Daher hat der Auftraggeber das Recht, fünf Prozent der Auftragssumme einzubehalten. Dies gilt nicht, sofern der Auftragnehmer in dieser Höhe eine Sicherheitsleistung durch eine Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung erbringt,
Ziel ist die Absicherung der im Werkvertrag getroffenen Vereinbarungen. Sollte das Unternehmen selbst auf Grund einer Insolvenz die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen können, springen die Bürgen ein. Mögliche anfallende Kosten werden durch den Bürgschaftsrahmen der abgeschlossenen Vertragserfüllungsbürgschaft abgedeckt. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft wird üblicherweise über fünf bis zehn Prozent aus der Auftragssumme vereinbart.
Besonders im Maschinen- und Anlagenbau sowie im Baugewerbe ist es üblich, dass der Auftragnehmer vom Kunden oder der Kundin eine Vorauszahlung erhält. Falls bereits im Entstehungsprozess hohe Kosten für die zu erbringende Leistung anfallen, können die Produktionskosten damit anteilig finanziert werden. Kommt es zur Insolvenz des Auftragnehmers, bevor der Auftrag fertiggestellt ist, kann der Kunde seinen oder die Kundin ihren Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlung lediglich zur Insolvenztabelle anmelden. Oftmals ist die Anzahlung damit verloren. Eine Vorauszahlungsbürgschaft sichert dieses Risiko ab.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.